LG Passau: Hinterbliebenengeld, Prozeßbevollmächtigter, Näheverhältnis, Tatsächliche Feststellungen, Mitverschulden, Haftpflichtprozeß, häusliche Gemeinschaft, Persönliche Abhängigkeit, Eigene Ermessensentscheidung, Straßenverkehrsrecht, Genugtuungsfunktion, Schockschaden, Entscheidung des Amtsgerichts, Berufungsrücknahme, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Offensichtliche Unbegründetheit, Angriffs- und Verteidigungsmittel, Entscheidung des Berufungsgerichts, Informatorische Anhörung, Großeltern
Beschluss vom 05.05.2020 – 3 S 3/20